Beratungskonzept

Ein schulspezifisches Beratungskonzept als Qualitätsmerkmal

Beratung bezeichnet im Allgemeinen ein Gespräch mit dem Ziel, eine Aufgabe oder ein Problem zu lösen. Je schwieriger ein Problem zu lösen ist, desto mehr Zeit ist für einen Problemlösungsversuch zu veranschlagen. Kurze Interventionen bei massiven Problemen sind oft eher kontraproduktiv, einfache Rezepte meist wenig hilfreich.

1. Beratung als Aufgabe aller Lehrkräfte

„Jede Schule und jede Lehrkraft hat die Aufgabe, die Erziehungsberechtigten und die Schüler in den Fragen der Schullaufbahn zu beraten und ihnen bei der Wahl der Bildungsmöglichkeiten entsprechend den Anlagen und Fähigkeiten des Einzelnen zu helfen.“ (Art. 78 BayEUG)

Daraus wird ersichtlich:

  • Alle Lehrkräfte sind in Bayern zu Beratungsaufgaben verpflichtet.
  • Mit der Benotungspflicht geht auf Lehrerseite eine Beratungspflicht einher.
  • Die Schüler haben das Recht, über ihren Leistungsstand informiert zu werden. Dieses Informationsrecht eines Schülers geht deutlich über die Mitteilung von Zensuren hinaus.
  • Schule und Lehrkräfte sind allgemein zur Schullaufbahnberatung angehalten, wobei hier die Verfassungsvorgabe zu berücksichtigen ist, dass hierfür „nicht die wirtschaftliche und gesellschaftliche Stellung der Eltern“ maßgeblich sein darf, sondern die Eigenschaften des Schülers, seine „Anlagen, seine Neigung, seine Leistung und seine innere Berufung“. (Art. 132 Bayerische Verfassung)
  • „Zur Unterstützung der Schulen bei der Schulberatung werden Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen und Schulpsychologinnen bestellt.“ (Art. 78 BayEUG)

2. Aufgaben der Beratungslehrkraft

  • Schullaufbahnberatung
  • pädagogisch-psychologische Beratung (z. B. Lernschwierigkeiten, Konzentrations- und Motivationsprobleme, Verhaltensauffälligkeiten usw.)
  • Beratung von Schule und Lehrkräften
  • Kooperation mit anderen Beratungsdiensten

3. Rechtliche Rahmenbedingungen

  1. Schulberatung ist für die Ratsuchenden freiwillig.
  2. Schulberatung ist vertraulich.
  3. Beratungslehrkräfte haben eine besondere Schweigepflicht.
  4. Schulberatung ist in hohem Grad unabhängig.
  5. Schulberatung ist professionelles Handeln.
  6. Schulberatung ist kostenlos.

4. Beratungskonzept am TGS

a) Wer berät am TGS?

Grundsätzlich nehmen alle Lehrkräfte des TGS Beratungsaufgaben wahr. Der Beratungslehrer versteht sich als Teil eines Beratungssystems für Ratsuchende in der Schule. Dieses „Netzwerk“ umfasst auch

  • die Fachlehrer
  • die Klassenleiter
  • die Tutoren
  • die Verbindungslehrer
  • die Stufenbetreuer
  • die Schulleitung.

Das Beratungsangebot des Beratungslehrers ist daher nicht als Konkurrenzangebot zu verstehen, sondern es dient der Ergänzung des Beratungsnetzwerks und der Entlastung der hier involvierten Lehrkräfte.

b) Wann und wo wird beraten?

Dem Beratungslehrer steht ein für Beratungszwecke eingerichteter Beratungsraum in Zimmer 09 (Erdgeschoss) zur Verfügung. Die wöchentliche Sprechstunde des Beratungslehrers wird durch Aushang bekannt gegeben. Zudem haben alle Lehrkräfte eine Sprechstunde, in der sie vor allem gegenüber den Eltern beratend tätig sind.

Organisatorisch sind folgende Grundsätze sinnvoll:

  1. Die ratsuchenden Schüler erbitten beim jeweiligen Fachlehrer eine Unterrichtsbefreiung, indem sie eine Bescheinigung vorlegen. Diese Bescheinigung ist beim Beratungslehrer erhältlich.
  2. Die Fachlehrer werden prinzipiell gebeten, den Besuch beim Beratungslehrer durch Unterschrift zu ermöglichen, wenn keine dringenden Gründe (z. B. Rechenschaftsablage, Stegreifaufgabe, Schulaufgabe usw.) entgegenstehen.
  3. Kein Fachlehrer muss seine Ablehnung eines Beratungsgesuchs in irgendeiner Weise rechtfertigen.
  4. Die Fachlehrer sollten den Beratungsvorgang stets vertraulich behandeln.
  5. Rücksprachen der Fachlehrer mit dem Beratungslehrer bzw. den Stufenbetreuern sind ausdrücklich erwünscht.
  6. Dass Fachlehrer Schüler zur Beratung schicken, ist nicht in jedem Fall gewinnbringend, da der Grundsatz der Freiwilligkeit beachtet werden sollte. Besser erscheint in jedem Fall der Hinweis, dass es ein Beratungsangebot an unserer Schule gibt.

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